Meine Rechte als Patient
Informationen zu Ihren Rechten als Patient in Krankenhäusern in Dänemark
Klicken Sie auf ein Thema, um die Informationen zu erhalten
Als Patient haben Sie ein Anrecht darauf, alles über Ihre Krankheit und Behandlung zu erfahren.
Sie müssen u.a. darüber informiert werden,
- was Ihnen fehlt,
- welche seitens der Ärzte vertretbaren Behandlungsmöglichkeiten es gibt,
- welche Komplikationen und Nebenwirkungen mit einer Untersuchung oder Behandlung verbunden sein können,
- welche Vorbeuge- und Pflegemaßnahmen es gibt,
- welche Konsequenzen es haben kann, wenn Sie sich gegen eine Behandlung entscheiden.
Sie können diese Informationen auch ablehnen.
Informationen für Jugendliche
Sind Sie zwischen 15 und 18 Jahre alt, haben Sie selbst ein Anrecht auf Informationen über Ihre
Krankheit und Behandlung. Ihre Eltern müssen diese Informationen in der Regel auch erhalten, aber es wird ausgehend von der Situation beurteilt, wie viel sie erfahren sollen. Dabei werden die Schwere der Krankheit, die Behandlungsart, Ihre Reife und der etwaige Bedarf an einer Weiterführung der Behandlung zu Hause berücksichtigt.
Freie Krankenhauswahl
Wurden Sie in ein Krankenhaus überwiesen, das die Behandlungsgarantie nicht einhalten kann, ist das Krankenhaus verpflichtet, Sie aus eigenem Antrieb in ein anderes Krankenhaus in oder außerhalb von Dänemark zu überweisen.
Information über Wartezeiten
Die Information über Wartezeiten zur Behandlung ausgewählter Krankheiten erhalten Sie beim dänischen Gesundheitsministerium unter Esundhed.dk oder bei den Patientenberatern. Siehe Kontaktinformationen unter dem Punkt "Kontakte und Adressen", die Sie benötigen könnten.
Überweisung
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Wahl des Krankenhauses und lassen Sie sich vom Arzt bei Ihrer Wahl beraten. Das bietet die größte Sicherheit für eine zufriedenstellende Lösung. Der Arzt kann Sie ins gewählte Krankenhaus überweisen. Bitte beachten Sie, dass der Arzt im Falle einer Verschlechterung Ihres Zustandes beurteilt, ob die Überweisung geändert werden sollte. Das Krankenhaus wird Ihre Behandlung vorziehen können, falls dies möglich ist.
Gebrauch der freien Krankenhauswahl
Falls Sie von der freien Krankenhauswahl Gebrauch machen möchten, empfiehlt sich die Wahl eines Krankenhauses bereits vor Ihrer Voruntersuchung. Eine Voruntersuchung, die in einem anderen Krankenhaus erfolgt ist, wird von einem anderen Krankenhaus nicht immer akzeptiert.
Erweiterte freie Krankenhauswahl
Wurden Sie zur Behandlung in ein Krankenhaus in Ihrer eigenen Region überwiesen, so erweitern sich Ihre Möglichkeiten, falls Sie mehr als 2 Monate auf die Behandlung selbst warten müssen. Sie können in dem Fall eine Behandlung in privaten Krankenhäusern und Kliniken in Dänemark und Krankenhäusern im Ausland wählen, die eine besondere Vereinbarung mit den Regionen haben. Die erweiterte freie Krankenhausregel gilt jedoch nicht für alle Behandlungsformen.
Falls Sie wegen einer schweren Krankheit behandelt werden müssen, erweitern sich Ihre Wahlmöglichkeiten bereits, falls Sie mehr als 1 Monat warten müssen.
Es gelten besondere Regeln dafür, wie lange du auf Untersuchungen und Behandlungen warten darfst, wenn der Verdacht auf Krebs oder bestimmte Herzerkrankungen besteht.
Werden Sie an ein Krankenhaus überwiesen, das die maximalen Wartezeiten nicht einhalten kann, ist dieses Krankenhaus von sich aus verpflichtet, dich an ein anderes Krankenhaus innerhalb oder außerhalb Dänemarks zu überweisen.
Sie können mehr über die maximalen Wartezeiten auf der Website der Gesundheitsbehörde, sundhedsstyrelsen.dk, lesen.
Gehen Sie zum homepage der Gesundheitsbehörde, sundhedsstyrelsen.dk
Patientberater gibt es im Patientbüro im Regionshaus in Vejle.
Die Aufgabe des Beraters ist es den Patient zu unterstützen und Informationen über das Gesundheitswesen zu geben:
- Die Rechte des Patienten
- Abklärung von Missverständnissen
- Beratung über die verschiedenen Klagemöglicheiten
- Die freie Krankenhauswahl
- Die Wartezeiten
Patientkontoret
Regionshuset
Damhaven 12
7100 Vejle
Tlf. 76 63 14 90
E-mail: patientkontoret@rsyd.dk
www.regionsyddanmark.dk
In der Regel musst du selbst für die An- und Abreise zum Krankenhaus sorgen und die Transportkosten selbst tragen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, die bedeuten, dass in bestimmten Fällen Zuschüsse zu den Transportkosten gewährt oder Transportmöglichkeiten angeboten werden können.
Für Rentner gelten besondere Regelungen.
Im Faltblatt "Transport zum und vom Krankenhaus" werden die Regeln für den Transport zum und vom Krankenhaus sowie die Regelungen für die Erstattung von Fahrtkosten erläutert.
Mehr Informationen findest du auf der Website der Region Süddänemark, www.regionsyddanmark.dk, unter Patienten und Angehörige/Patientenrechte/Sitzender Patiententransport und Antrag auf Transportkostenzuschuss.
Hier findest du auch das Faltblatt "Transport zum und vom Krankenhaus".
Gehen Sie zur Informationsseite über Transport auf der Website der Region Süddänemark
Transport im Zusammenhang mit freier Krankenhauswahl
Wenn Sie dafür entschieden hast, in einem anderen Krankenhaus als dem nächstgelegenen behandelt zu werden, ohne dass dies nach ärztlicher Einschätzung für die Behandlung der Krankheit notwendig ist, müssen Sie selbst für den Transport sorgen und die Kosten dafür ganz oder teilweise selbst tragen.
Eine eventuelle nachträgliche Erstattung wird nach den Regeln für Fahrtkostenerstattung zum nächstgelegenen Krankenhaus, das die Behandlung hätte durchführen können, ausgezahlt.
Als Patient bestimmen Sie selbst, ob eine Untersuchung oder Behandlung eingeleitet werden soll auch für den Fall, dass es nur eine einzige Behandlungsmöglichkeit gibt.
Wenn die Behandlung geändert wird oder neue Angaben hinzugekommen sind, haben Sie ein Anrecht auf diese neuen Informationen. Wiederum müssen Sie Ihre Zustimmung dazu geben, dass die Behandlung fortgeführt oder geändert wird. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.
Besteht ein umgehender Behandlungsbedarf, kann der Arzt Sie jedoch ohne Ihre Zustimmung untersuchen und behandeln z.B. wenn Sie bewusstlos sind und Ihre Zustimmung daher nicht erteilen können.
Zustimmung zur Behandlung von Kindern
Nach Absprache mit dem Personal haben Sie als Eltern die Möglichkeit, sich für die bestmögliche
Behandlung Ihres Kindes zu entscheiden. Nahezu jede Behandlung und Untersuchung ist ein Angebot. Die Entscheidung muss auf Informationen und einem Dialog beruhen. Daher werden Sie dazu aufgefordert, Fragen über die Konsequenzen der Behandlung und über die Dinge zu stellen, die Ihnen unklar sind.
Zustimmung von Jugendlichen
Sind Sie zwischen 15 und 18 Jahren alt, haben Sie ein Recht darauf, selbst zu bestimmen, und Sie müssen selbst Ihre Zustimmung geben. Ihre Eltern sind jedoch auch in Ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Falls Sie nicht in der Lage sind, die Konsequenzen Ihrer Entscheidung zu verstehen, muss der Inhaber des elterlichen Sorgerechts für Sie Stellung nehmen. Es ist Aufgabe des Gesundheitspersonals zu beurteilen, ob Sie selbst in der Lage sind, die Situation zu verstehen.
Zustimmung durch Familienangehörige
Falls eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung zu geben, Formen von schwerer Demenz, sind die Informationen über die Gesundheit des Patienten einer anderen Per im Namen des
Patienten Stellung nimmt. Der Patient muss jedoch im größtmöglichen Maße an der Planung des Untersuchungs- und Behandlungsverlaufs teilnehmen.
Üblicherweise tritt der engste Familienangehörige ein d.h. ein unter demselben Dach lebender Ehegatte, ein nichtehelicher Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte. Es muss sich jedoch nicht um ein Familienmitglied handeln, da auch andere Personen, mit denen der Patient eng verbunden ist, in Frage kommen kann. Das verantwortliche Gesundheitspersonal beurteilt dies von Fall zu Fall.
Alle öffentlichen Angestellten unterliegen der Schweigepflicht über persönliche und gesundheitliche Angaben, über die sie in Ihrer Arbeit Kenntnis erlangen. Die Angaben, die Sie hierüber machen, dürfen üblicherweise nicht weitergegeben werden. Diese Regel gilt für das gesamte Gesundheitspersonal, auch für
selbständige und private Angestellte, z.B. Hausärzte und Physiotherapeuten.
Sind Sie in einem Behandlungsverlauf und müssen von mehreren Personen oder an verschiedenen Orten behandelt werden, gilt jedoch, dass die notwendigen Angaben über Ihre Gesundheit an diejenigen weitergegeben werden dürfen, die Ihre Behandlung weiterführen. Das gilt auch bei einer fortgesetzten Behandlung beim Hausarzt. Sie haben das Recht, eine Weitergabe von Angaben zu verweigern.
Die Schweigepflicht bedeutet, dass Sie als naher Verwandter nur dazu berechtigt sind, z.B. Angaben über den Gesundheitszustandes Ihres Ehepartners zu erhalten, wenn Ihr Ehepartner seine Zustimmung erteilt hat.
Ausnahmen
Angaben können weitergegeben werden, z.B. an andere Behörden, Versicherungsgesellschaften
u.a., wenn
- Sie schriftlich Ihr Einverständnis erklärt haben, dass bestimmte Angaben
- weitergegeben werden dürfen oder
- die Gesetzgebung dies vorschreibt oder
- es unter wesentlicher Rücksichtnahme auf Sie selbst oder andere notwendig ist.
Elektronische Gesundheitsangaben
Ärzte, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Sozial- und Gesundheitsassistenten und MTRA, die an Ihrer Behandlung teilnehmen, können Angaben über Ihren Gesundheitszustand und andere vertrauliche Angaben von elektronischen Systemen einholen, wenn dies aus Rücksicht auf Ihre Behandlung nötig ist.
Sonstiges Gesundheitspersonal hat entsprechende Möglichkeiten - jedoch beschränkt auf elektronische Informationen von der Abteilung, auf der sie behandelt werden. Sie haben das Recht, zu verweigern, dass bei der Behandlung elektronische Angaben über Sie eingeholt werden.
In Ihre Krankenakte sind alle wesentlichen Angaben über die Ursache Ihres Besuchs, Diagnose, Krankheitsverlauf, Rezepte und Untersuchungsergebnisse/Operationsverläufe einzutragen. Auch Informationen über und die Zustimmung zu einer Behandlung müssen aus der Krankenakte hervorgehen. Sie können den Behandelnden bitten, Ihnen Ihre Krankenakte zu zeigen oder eine Kopie davon zu erhalten.
Auf Wunsch können Sie jemanden vom Gesundheitspersonal bitten, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Krankenakte besser zu verstehen.
Das Recht auf Akteneinsicht setzt voraus, dass Sie über 15 Jahre alt sind. Andere Personen dürfen Ihre Krankenakte nicht ohne Ihre Zustimmung einsehen. Eltern dürfen jedoch in der Regel die Krankenakte Ihrer Kinder unter 18 Jahren einsehen. Ehegatten dürfen jedoch nicht ohne Weiteres die Krankenakte des Ehegatten einsehen.
Elektronische Krankenakte (Deine Sundhedsjournal)
Krankenaktenangaben von Ihren Behandlungsverläufen in Krankenhäusern und Psychiatrien werden in die elektronische Krankenakte übertragen, Die Sundhedsjournal. Hier haben Sie im allgemeinen die Möglichkeit, Angaben einzusehen und Ihre Behandlung zu verfolgen.
In Ihrem Gesundheitsjournal haben Sie die Möglichkeit, die Gesundheitsdaten einzusehen, die das öffentliche Gesundheitswesen über dich registriert hatSie können unter anderem sehen, wann Sie in der Notaufnahme warst, die Kontaktdaten deines Hausarztes, welche Medikamente Sie haben gekauft, Laborergebnisse, eine Übersicht über deine Besuche bei deinem Arzt, Facharzt, Zahnarzt usw., sowie Informationen über die Untersuchungen und Behandlungen, die Sie erhalten haben.
Die elektronische Krankenakte finden Sie unter www.sundhed.dk
Sie müssen sich mit MitID anmelden, um Zugriff zu erhalten.
Sieh Sein Gesundheitsjournal auf www.sundhed.dk
Todesfall
Nach einem Todesfall können die engsten Verwandten nach Kontaktierung des Krankenhauses Angaben über den Krankheitsverlauf, die Todesursache und die Todesart erhalten. Dies setzt voraus, dass der Verstorbene sich nicht gegen eine Herausgabe der Angaben ausgesprochen hat.
Es handelt sich um ein Angebot für Patienten mit komplexen Verläufen in verschiedenen Fachbereichen. Patient-verantwortliche Arzt ist für Sie:
- der in verschiedenen Fachbereichen untersucht und behandelt wird
- mehr als eine Erkrankung hat
- oft stationär aufgenommen ist, über einen längeren Zeitraum und längerem Verlauf, solange die Diagnostik und Behandlung noch nicht abgeschossen ist
- wenn Komplikationen mit ihrer chronischen Erkrankung einhergehen
- eine Krebserkrankung haben
Der Sinn des Patient-verantwortlichen Arztes ist es das sie als Patient das Gefühl haben, dass sich ein roter Faden durch ihre Behandlung zieht.
Der Patient-verantwortliche Arzt hat die übergeordnete Verantwortung über ihren Behandlungsverlauf. Sie werden während ihres Behandlungsverlaufs von unterschiedlichen Ärzten untersucht und behandelt. Sollten jedoch größere Entscheidungen bezüglich ihrer Behandlung getroffen werden müssen, wird ihr Patient-verantwortliche Arzt in die Entscheidung mit einbezogen.
Durch das Verfassen einer Patientenverfügung, während Sie gesund sind, können Sie gewährleisten, dass die Ärzte Ihren Wünschen nach einer Behandlung folgen, falls Sie im sterben liegen und sich nicht selbst dazu äußern können.
So lange Sie bei Bewusstsein sind und selbst Ihre Wünsche äußern können, sind diese Wünsche zu respektieren. Eine Patientenverfügung wird somit erst ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem Ärzte und Angehörige nicht länger mit Ihnen in Kontakt kommen können.
Inhalt der Patientenverfügung
In der Patientenverfügung kreuzen Sie an, ob Sie eine Behandlung wünschen, falls der Tod unabwendbar ist und die Behandlung nur dazu dient, Ihr Leben zu verlängern. Sie können eine lebensverlängernde Behandlung in einer Situation ablehnen, in der Sie hilflos und ohne Hoffnung auf Besserung bettlägerich sind.
Eine Patientenverfügung bietet nicht die Möglichkeit einer aktiven Sterbehilfe.
So erstellen Sie die Patientenverfügung
Haben Sies MitID, können Sie ein Patientenverfügung elektronisch auf Sundhed.dk erstellen.
Haben Sies kein MitID, können Sie ein Formular ausfüllen, das der Broschüre zum " Behandlingstestamente" (Patientenverfügung) beigefügt ist. Die Broschüre kann über Sundhed.dk heruntergeladen werden.
Das ausgefüllte Formular sendest du an:
Sundhedsdatastyrelsen
Behandlingstestamenteregisteret
Ørestads Boulevard 5
2300 København S
Sie können eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen.
Patientenverfügung kann unter folgenden Bedingungen widerrufen werden:
- Sie einen Brief an das Behandlingstestamenteregisteret schreiben
- Sie es gegenüber einer Gesundheitsperson mündlich bekanntgeben
- Wenn sie über einen MitID verfügen können sie die Patientenverfügung unter www.sundhed.dk widerrufen
In Dänemark werden Organe nur dann für Transplantationen verwendet, wenn man selbst oder enge Angehörige die Zustimmung erteilt haben. Alle über 18 Jahre können selbst bestimmen, ob Sie eine Transplantation ihrer Organe im Falle eines Hirntodes zulassen möchten.
Haben Sie selbst nicht dazu Stellung genommen oder Ihre Entscheidung weder schriftlich noch mündlich mitgeteilt, müssen sich Ihre Angehörigen gegebenenfalls dafür oder dagegen entscheiden.
Sie können Ihre Entscheidung auf drei verschiedene Arten mitteilen:
- teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Entscheidung mit,
- füllen Sie die Spenderkarte aus,
- melden Sie sich beim Spenderregister (Donorregistret) an.
Die Anmeldung beim Spenderregister kann auch elektronisch über www.sundhed.dk erfolgen.
Sie müssen sich mit MitID anmelden, um Zugriff zu erhalten.
Styrelsen for Patientklager (Behörde für Patientklagen)
Die Behörde für Patientklagen, ist eine selbständige und unabhängige Instanz, die alle Klagen behandelt.
Sie können übe Ihren Behandlungsverlauf oder wenn Sie meinen, dass die Rechte, die Ihnen gemäß der Gesetzgebung bei der Krankenhausaufnahme zustehen, nicht erfüllt wurden.
Die engen Verwandten eines Verstorbenen können im Namen des Verstorbenen Beschwerde einlegen.
Klagen über den Behandlungsverlauf oder Klagen über mangelnde Einhaltung der Patientenrechte wird von der Behörde für Patientklagen behandelt.
Klagen über die Fachlichkeit einzelner Gesundheitspersonen werden vom der Sundhedsvæsens Disziplinnævn, die dem Behörde für Patientklagen unterliegen, behandelt.
Sie können weitere Informationen über die Klagemöglichkeiten auf der homepage des Behörde für Patientklagen, stpk.dk, erhalten.
Gehen Sie zum die homepage der Behörde für Patientklagen, stpk.dk
Klagefristen und Procedere
Es gibt zwei Beschwerdefristen, die man als Patient beachten muss:
- Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb von zwei Jahren einreichen, nachdem Sie von dem Sachverhalt, über den Sie sich beschweren, Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen.
- Die Beschwerde muss spätestens fünf Jahre nach dem Tag, an dem der beanstandete Sachverhalt stattgefunden hat, bei der Behörde für Patientenbeschwerden eingereicht werden.
Bei einer Beschwerde über eine Entscheidung bezüglich Patientenrechten (z.B. Wartezeiten) beträgt die Beschwerdefrist 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung.
Nachdem Sie eine Beschwerde eingereicht haben, wird Ihnen innerhalb von 4 Wochen ein Dialog mit dem Krankenhaus angeboten.
Der Dialog ist ein Angebot, um die Fragen zu klären, die Gegenstand Ihrer Beschwerde sind.
Der Dialog kann telefonisch, per Brief/E-Mail oder bei einem Treffen stattfinden.
Sie sind herzlich eingeladen, einen Angehörigen oder eine andere Person zum Dialog mitzubringen.
Nach dem Dialog entscheiden Sie, ob Sie weiterhin anIhrer Beschwerde festhalten möchten.
Klagehilfe
Sie können Hilfe bei Ihrer Beschwerde bekommen, indem Sie sich an das Krankenhaus, das Patientenbüro der Region oder direkt an die Behörde für Patientklagen (Styrelsen for Patientklager) wenden.
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, müssen Sie ein spezielles Beschwerdeformular verwenden. Das Formular ist beim Krankenhaus oder beim Patientenbüro der Region erhältlich. Siehe Kontaktinformationen unter Punkt 4.
Das Formular kann auch auf der Website der Behörde für Patientenbeschwerden unter stpk.dk heruntergeladen werden.
Wenn Sie MitID haben, können Sie das Formular zudem elektronisch auf Borger.dk ausfüllen.
Gehen Sie zur Website der Behörde für Patientenbeschwerden, stpk.dk.
Die Behörde für Patientklagen und des Sundhedsvæsens Disciplinærnævn können keine Entschädigung anerkennen. Dies kann hingegen Patienterstatningen - siehe unter Entschädigung.
Beschwerden über die Dienstleistungen der Krankenhäuser
Dienstleistungsbeschwerden sind Beschwerden über das Benehmen des Personals, die physischen Rahmenbedingungen, das Dienstleistungsniveau, Verpflegung usw.
Schicken Sie Ihre Beschwerde
- an die Leitung der Abteilung, zu der Sie Kontakt hatten,
- die Krankenhausleitung des betreffenden Krankenhauses
- das Patientenbüro der Region Süddänemark (Patientkontoret i Region Syddanmark).
Vergessen Sie nicht, Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, damit man sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Als Patient oder Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, ein unbeabsichtigtes Ereignis, das sich im Krankenhaus zugetragen hat, zu melden.
Unter einem unbeabsichtigtes Ereignis ist ein Ereignis zu verstehen, das nicht geplant war und das aus irgendeinem Grunde nicht wie erwartet verlief. Sicherheitsmängel oder -lücken haben somit dazu geführt, dass ein Patient geschädigt wurde oder dem Risiko einer Schädigung ausgesetzt war.
Als Patient oder Angehöriger sind Sie häufig der Erste, der feststellt, wenn etwas beinahe schiefgeht oder Das rankenhaus kann aus den Erfahrungen lernen, damit sich das Gleiche nicht wiederholt. Daher ist es wichtig, von unbeabsichtigten Ereignissen und Fehlern zu erfahren.
Unter den Homepage der Behörde für Patientensicherheit (Styrelsen for Patientsikkerhed), stps.dk, finden Sie ein Formular, in dem Sie ein unbeabsichtigtes Ereignis melden können.
Im Formular finden Sie auch eine Anleitung.
Unter stps.dk können Sie mehr über die Berichterstattung von unbeabsichtigten Ereignissen lesen.
Gehen Sie zur Homepage der Behörde für Patientensicherheit, stps.dk.
Entschädigung bei Behandlungsschäden
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Untersuchung oder Behandlung in einem Krankenhaus in Dänemark eine körperliche Verletzung erleiden, können Sie bei der Patientenentschädigung eine Entschädigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie als Patient von einem öffentlichen Krankenhaus zur Behandlung in ein privates Krankenhaus oder eine Klinik in Dänemark oder im Ausland überwiesen werden.
Sie können auch eine Entschädigung beantragen, wenn Sie während der Behandlung im Krankenhaus einen Unfall erlitten haben und der Unfall auf dem Gelände des Krankenhauses passiert ist. Das Krankenhaus muss jedoch nach den allgemeinen haftungsrechtlichen Regeln für den Unfall haftbar gemacht werden können.
Sie können keine Entschädigung erhalten, weil das Ergebnis einer Behandlung nicht Ihren Erwartungen entspricht.
Sie müssen den Schaden spätestens 3 Jahre, nachdem Sie von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, und spätestens 10 Jahre nach dem Eintritt des Schadens melden.
Für Spender und gesunde Probanden gelten besondere Bestimmungen.
Entschädigung für Arzneimittelschäden
Es wurde eine besondere Entschädigungsregelung für den Fall festgesetzt, dass Sie aufgrund eines Arzneimittels einen körperlichen erleiden. Die Entschädigungs-regelung gilt für körperliche Schäden, die von einem an dem Patienten ausgegebenen Arzneimittel verursacht wurden.
Sie können keine Entschädigung für einen Schaden bekommen, wenn z.B ein Arzneimittel keine Wirkung gegen die Krankheit hat.
Ein Arzneimittelschaden ist spätestens 3 Jahre nach Kenntnisnahme anzumelden.
Anmeldung
Wenn Sie eine Entschädigung beantragen möchten, muss der Schaden bei der Patientenentschädigung (Patienterstatningen) auf einem speziellen Anmeldeformular gemeldet werden.
Das Formular ist beim Krankenhaus oder beim Patientenbüro der Region Süddänemark erhältlich. Siehe Kontaktinformationen unter Punkt 4.
Das Formular kann auch auf der Homepage der Patientenentschädigung unter patienterstatningen.dk heruntergeladen werden.
Gehen Sie zur Homepage des Patientenbüros der Region Süddänemark
Gehen Sie zur Homepage der Patientenentschädigung, patienterstatningen.dk
Regionsyddanmark.dk
Auf der homepage der Region Süddänemark können sie unter Patient og pårørende eine Reihe verschiedener Informationen über das Gesundheitwesen finden.
Gehen Sie zum hompage des Region Süddänemark, regionsyddanmark.dk
Sygehussonderjylland.dk
Auf der homepage des Krankenhauses Sønderjylland finden sie verschiedene Informationen über das Krankenhaus und Kontaktinformationen zur Krankenhausleitung.
Gehen Sie zum homepage des Krankenhauses Sygehus Sønderjylland, sygehussonderjylland.dk
Ism.dk
Auf der homepage des
Innenministerium und Gesundheitsministerium (Indenrigs- og sundhedsministeriet), ism.dk, finden sie nützliche Informationen zu Medizin und Medizinzuschüsse.
Gehen Sie zum homepage des Innenministerium und Gesundheitsministerium, ism.dk
Sundhed.dk
Auf dieser homepage finden sie Informationen über eigene Gesundheitsdaten, Patientenhandbuch, Informationen zur Organspende, Patientverfügung, Übersicht über das dänische Gesundheitssystem,
Kontaktinformationen zu niedergelassenen Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Physiotherapeuten oder Zahnärzten. Darüber hinaus finden sie Kontaktinformationen für akute Hilfe, Krankenhausabteilungen, Apotheken und mehr.
Sollte die Wartezeit bis zur Feststellung der Diagnose länger als 30 Tage sein, haben sie das Recht der freien Krankenwahl. Haben sie einen Termin erhalten der jenseits dieser 30 Tage liegt können sie auf www.sundhed.dk die Möglichkeiten für eine Untersuchung und Behandlung in einem Privatkrankenhaus.
Esundhed.dk
Auf dieser homepage finden sie Informaitonen bezüglich Wartezeiten für die Behandlung spezieller Erkrankungen.
Patientkontoret (Patientbüro der Region Süddänemark)
Regionshuset
Damhaven 12
7100 Vejle
Tlf. 76 63 14 90
E-mail: patientkontoret@rsyd.dk
www.regionsyddanmark.dk
Sygehus Sønderjylland (Krankenhaus Sønderjylland)
Tlf. 79 97 00 00
E-mail: shs.kontakt@rsyd.dk
www.sygehussonderjylland.dk
Aabenraa
Kresten Philipsens Vej 15
6200 Aabenraa
Sønderborg
Sydvang 1
6400 Sønderborg
Tønder
Carstensensgade 6
6270 Tønder
Styrelsen for Patientklager (Behörde für Patientklagen)
Oluf Palmes Allé 18H
8200 Århus N
Tlf. 72 33 05 00
E-mail: stpk@stpk.dk
www.stpk.dk
Patienterstatningen (Patientenentschädigung )
Kalvebod Brygge 45
1560 København V
Tlf. 33 12 43 43
E-mail: pebl@patienterstatningen.dk
www.patienterstatningen.dk