Geburt in Dänemark, Krankenhaus Südjütland
Information für Schwangere
Informationen für Schwangere mit deutschem Wohnsitz, die eine Geburt im Krankenhaus Südjütland planen und nur in Deutschland krankenversichert sind
Es muss eine vaginale Entbindung geplant sein (natürlich können wir bei Komplikationen einen Kaiserschnitttmachen).
Sie können sich selbst an unseren Kreisssaal wenden oder von einer dänischen Hausarztpraxis überwiesen werden.
Formalitäten in der Schwangerschaft
Sie müssen selbst mit Ihrer deutschen Krankenkasse sprechen und ein Formular S2/ E112 mit der Zusicherung der Kostenübernahme der Geburt in Dänemark erhalten. Haben Sie auf Grund von Ihrer/ Ihres Partners Arbeit eine dänische Versicherten-karte (gelb "særligt sundhedskort"), entfallen de Formalitäten mit der Krankenkasse.
Das Formular muss den Zeitraum von 2-3 Wochen VOR und 2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin umfassen.
Ein sogenanntes Sebstzahlerformular muss beim ersten Kontakt mit uns unterschrieben werden, selbst wenn die anderen Formulare vorliegen.
Sie bekommen einen Termin zur Geburtsplanung in unserer Ambulanz, hier besprechen wir den erwarteten Ablauf und unsere Geburtshilfe.
Die normalen Schwangerschaftskontrollen bei Ihrem Arzt in Deutschland sollten Sie beibehalten.
Rechnen Sie nicht damit, dass alle Mitarbeiter Deutsch sprechen. Obwohl es viele deutschsprechende gibt, kann auch Englisch nötig sein.
Nach der Geburt
Es gibt einige Unterschiede in der Behandlung. Ua bekommt das Kind in Dänemark eine Vitamin-K-Spritze, die nur einmal gegeben werden muss (im Gegensatz zu Tropfen in Deutschland).
Der PKU- test (Neugeborenenscreening am 3. Tag) enthält etwas andere Untersuchungen als in Deutschland.
Bei unkompliziertem Verlauf empfehlen wir eine ambulante Geburt, d.h. Sie werden innerhalb von 24 Stunden entlassen.
Sie müssen sich an das dänische Bürgerbüro wenden, um eine Geburtsurkunde zu bekommen.
Wir stellen keine Frühchenbescheinigungen o.ä. aus, aber Sie können eine Kopi des Entlassbriefes (auf Deutsch, wenn möglich) bekommen.
Die Staatsangehörigkeit folgt der der Eltern.
Sie müssen die Geburt der Versicherung und dem Standesamt selbst anzeigen.
Die Nachsorgehebamme und der Kinderarzt müssen selbstständig informiert werden bitte treffen Sie im Vorfeld Absprachen, gerade auch wegen des Neugeborenenscreenings, falls Sie nicht zu einer Nachkontrolle zu uns kommen.
Kommen Sie bitte niemals unangemeldet!
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Kontakt Kvindesygdomme og Fødsler Kresten Philipsens Vej 15 6200 Aabenraa 79 97 22 00
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